AUTODIENST KRONAUGE

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Aktuelles zur GVO

Sie müssen nicht mehr in die Vertragswerkstatt - Sie dürfen mit Ihrem Fahrzeug auch in die Werkstatt Ihres Vertrauens! - Infos zur neuen GVO ab 1.6.2010

Die Verpflichtung, während der Garantiezeit Service-, Wartungs- und Reparaturarbeiten
nur in autorisierten Werkstätten durchführen zu lassen, wurde aufgehoben.

Wenn Sie ein Neufahrzeug oder ein neueres Fahrzeug beim Händler gekauft haben, stand oft der Hinweis im Serviceheft "nur in Vertragswerkstatt zu warten, um die Hersteller-Garantie nicht zu verlieren". Damit ist seit dem 1. Juni 2010 offiziell Schluss.

Der Monopolstellung der Automobilhersteller schob die EU-Kommission einen Riegel vor. Um den Wettbewerb aufrecht zu erhalten, stärkt Brüssel die Rolle der freien Werkstätten, die zuvor ausgeschlossen wurden und die Neuwagen vorbeifahren lassen mussten. Die neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) wurde vor allem zum Schutz der Autofahrer und zu unser aller Sicherheit erstellt. Denn immer mehr Autofahrer lassen ihr Fahrzeug regelmäßig warten. Regelmäßige Inspektionen sorgen für Zuverlässigkeit des Fahrzeugs und erhalten den Fahrzeugwert. Laut Berechnungen des ACE aufgrund der 25,5 Mio. Hauptuntersuchungen fahren heute mehr als 8 Mio. Autos mit Mängeln auf Deutschlands Straßen. Werden diese durch regelmäßige Wartung erkannt und frühzeitig behoben, lassen sich teure Folgereparaturen in der Regel bereits im Vorfeld vermeiden.

Wenn heute der Autofahrer seltener zum Fahrzeug-Check vorfährt, steht das sicherlich im Zusammenhang mit der Explosion der Kosten für das Auto. Der Autofahrer muss für sein Auto heute schon bis zu 40 % der Anschaffungskosten für Reparatur- und Wartungskosten bezahlen. Damit die Reparaturen günstiger werden, hat die EU-Kommission die Regeln gelockert und die Position der freien Werkstätten auf dem Reparaturmarkt gestärkt. Den Kfz-Herstellern ist es damit nicht mehr möglich, die Gewährleistung abzulehnen, weil die Wartungsarbeiten nicht in der Vertragswerkstatt durchgeführt wurden. Die von einer qualifizierten freien Werkstatt verwendeten Ersatzteile sind Original-Ersatzteile nach Definition der GVO (identisch oder vergleichbar mit jenen der Fahrzeughersteller).

"Der neue Rechtsrahmen wird spürbare Vorteile für die Verbraucher bringen, weil der Wettbewerb für Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen gestärkt wird" so Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia.