AUTODIENST KRONAUGE

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Unfall Instandsetzung

Schnell ist es passiert – eine kleine Unachtsamkeit und es kommt zum Unfall. Wichtig ist, in dieser Situation einen klaren Kopf zu behalten und die richtigen Schritte einzuleiten. Damit die Schadensabwicklung von Anfang an reibungslos verläuft, haben wir hier ein paar Tipps zusammengestellt, die Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Schadensfall informieren.

So gilt zum Beispiel im Haftpflichtschadenfall:

  • Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt reparieren lassen
  • Sie können bei einem unabhängigen Sachverständigen ein Schadensgutachten in Auftrag geben, die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen (Ausnahme: Bagatellschäden)
  • Sie können ein Ersatzfahrzeug in Anspruch nehmen
  • Sie können einen Rechtsanwalt beauftragen
  • Sind die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert, können Sie Ihr Auto trotzdem in Ihrer Fachwerkstatt reparieren lassen, wenn die im Sachverständigengutachten genannten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht mehr als 30 % übersteigen und Sie das Fahrzeug weiter nutzen wollen.
  • Sie können die Zahlungsabwicklung vereinfachen, indem Sie Ihre Werkstatt damit beauftragen. So können Sie vermeiden, für die Reparaturkosten in Vorlage treten zu müssen.

Wenn Sie bei einem vollständig oder zum Teil selbstverschuldeten Unfall Ihre Kaskoversicherung in Anspruch nehmen müssen, ergeben sich Ihre Rechte aus Ihrem Versicherungsvertrag.
Aber auch hier gilt: Sie haben das Recht, die Werkstatt Ihres Vertrauens selbst zu wählen, sofern der Kaskovertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

Ein Beispiel für unsere Unfallreparatur: